Alle Schüler der 4. Klassen bekommen ein Übertrittszeugnis (geeignet für Mittelschule oder Realschule oder Gymnasium), ohne dass die Eltern es beantragen müssen. Es gibt für die Kinder der 4. Klassen kein Zwischenzeugnis, das Übertrittszeugnis ersetzt das Zwischenzeugnis.
Termin: Montag, den 02. Mai 2024
Dafür bekommen die Eltern aber am Freitag in der 2. vollen Woche nach den Weihnachtsferien einen Zwischenbericht über den Leistungsstand ihres Kindes.
Termin: Freitag, den 19. Januar 2024
Alle Viertklässler erhalten eine Schullaufbahnempfehlung, die sich an dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht orientiert.
Die Eignung für das Gymnasium ist gegeben:
• ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,33.
• ab Notendurchschnitt von 2,66 nach bestandenem Probeunterricht (Deutsch, Mathematik Note 3 und 4).
• Werden im Probeunterricht die Noten 4 und 4 erzielt, ist im Rahmen der Elternverantwortung trotz nicht bestandenem Probeunterricht die Aufnahme in der gewählten Schulart möglich.
Für den Übertritt in das musische Gymnasium muss zusätzlich im Übertrittszeugnis die Note in Musik als mindestens „gut“ ausgewiesen sein.
Die Eignung für die Realschule ist gegeben:
• ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von einschließlich 2,66.
• ab Notendurchschnitt von 3,00 nach bestandenem Probeunterricht (Deutsch, Mathematik Note 3 und 4).
Werden im Probeunterricht die Noten 4 und 4 erzielt, ist im Rahmen der Elternverantwortung trotz nicht bestandenem Probeunterricht die Aufnahme in der gewählten Schulart möglich.
Die alleinige Elternverantwortung steht aber hinter den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag zurück, wenn Frustrationen junger Menschen verhindert werden soll; deshalb gibt es keine Elternentscheidung ab Note 5 in einem oder zwei Fächern des Probeunterrichts.
Weitere Informationen finden Sie unter „Eltern“ – „Links für Eltern und Kinder“.