In Absprache aller Kollegen und im Einvernehmen mit den Burghauser Grundschulen werden die neuen rechtlichen Bestimmungen an beiden Schulhäusern folgendermaßen umgesetzt:
1. Erweiterte Elternberatung/Lernberatung
a) „Lernen lernen“ als Schwerpunktthema in den verschiedenen Jahrgangsstufen
Jgst 1: Gestaltung eines störungsfreien Arbeitsplatzes, Konzentration, Selbstkontrolle, Umgang mit dem Hausaufgabenheft, Einteilung der Hausaufgabe, Tipps zum Auswendiglernen/Gedichte
Jgst 2: Wörterbucharbeit, Markieren von wichtigen Informationen, Umgang mit dem Hausaufgabenheft, Einteilung der Hausaufgabe, Tipps zum Auswendiglernen/Gedichte/Vokabel lernen, Tipps zur Probenvorbereitung
ab Jgst. 3: Buchvorstellungen oder Referate, Präsentation, Exzerpieren, Zusammenfassen, Umgang mit dem Hausaufgabenheft, Einteilung der Hausaufgabe, Tipps zum Auswendiglernen/Gedichte, Tipps zur Probenvorbereitung
ab 4. Jgst: Ausweitung und Vertiefung des Gelernten, Tipps zur Probenvorbereitung
b) Beratung der Erziehungsberechtigten in Einzelgesprächen (unter Einbeziehung der Ergebnisse von VERA und den Orientierungsarbeiten)
2. Erhöhung der Transparenz
a) Gewichtung der einzelnen Fachbereiche in Deutsch
Deutsch – Teilbereiche | Gewichtung 2. Klasse | Gewichtung 3. Klasse | Gewichtung 4. Klasse |
---|---|---|---|
Sprechen und Zuhören (Qualität der mündlichen Beiträge, Referate) | 1-fach | 1-fach | 1-fach |
Schreiben | 2-fach | 3-fach | 3-fach |
Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und reflektieren | 2-fach | 2-fach | 2-fach |
Lesen – mit Texten und weiteren Medien umgehen | 2-fach | 2-fach | 2-fach |
b) nur Jahrgangsstufe 1, 2 und 3: Festlegung zur Leistungserhebung
Jgst. 1: keine Notengebung, stattdessen Aufzeichnungen
Jgst. 2: bis zum Halbjahreszeugnis Aufzeichnungen, dann Notengebung
Richtwert der Probenanzahl:
Fach | Anzahl | Anzahl |
---|---|---|
2. Klasse | 3. Klasse | |
HSU | 4-5 | 5-6 |
Mathematik | 5-6 | 5-6 |
Deutsch | ||
a) Sprechen und Gespräche führen | 2 | 2 |
b) Schreiben | 4-6 | 4-5 |
c) Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und reflektieren | 4-6 | 4-6 |
d) Lesen – mit Texten und weiteren Medien umgehen | 3-4 | 3-4 |
c) nur Jahrgangsstufe 4: Richtzahl der schriftlichen Leistungsnachweise bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses:
Fach | Anzahl | Bemerkungen |
---|---|---|
HSU | 4-5 | Einbindung von mündlichen Leistungen |
Mathematik | 5 | |
Deutsch | ||
a) Verfassen von Texten | 4 | |
b) Richtig schreiben + Sprache untersuchen | Richtig schreiben + Sprache untersuchen: 5 | Rechtschreibproben, Diktat und Proben zu sprachlichen Inhalten in Rein- oder Mischform |
c) Lesen und Literatur | 3-4 | 3-4 |
Ankündigung aller Probearbeiten: spätestens eine Woche vorher
Probearbeiten werden nur an Tagen geschrieben, an denen das Fach im Stundenplan ausgewiesen ist.
d) nur Jahrgangsstufe 4: Verfahren bei Versäumnissen von Leistungsnachweisen in Krankheitsfällen
Bei wenig Fehltagen kann der versäumte Leistungsnachweis (Probe) am zweiten Schulbesuchstag nach der Krankheit nachgeschrieben werden, vorausgesetzt die Probearbeit wurde noch nicht zurückgegeben.
Bei Fehltagen bis zu einer Woche und mehr kann ein Nachschreibetermin angesetzt werden bzw. es besteht die Möglichkeit, den Leistungsnachweis angekündigt in mündlicher Form (Abfragen) einzufordern.
e) Pflichtbestimmung für Jgst. 4, Kann-Regel für Jgst. 1-3: Ausweisung von probefreien Schulwochen im Schuljahr 2023/24 ausschließlich für Deutsch, Mathematik und HSU
1. Lernphase: | 12.09.-22.09.2023 (erste und zweite Schulwoche) |
2. Lernphase: | 06.11.-10.11.2023 (erste Woche nach den Allerheiligenferien) |
3. Lernphase: | 21./22.12.2023, 08.-12.01.2024 (Weihnachtsfrieden, erste fünf Schultage nach dem Weihnachtsferien) |
4. Lernphase: | 19.02.-23.02.2024 (Woche nach den Faschingsferien) |
In folgenden Fächern können trotz probefreier Woche schriftliche Leistungserhebungen festgesetzt werden: KR, EvR, Eth, FS, MuE
3. Mündliche und praktische Leistungen
Mündliche und praktische Leistungen werden unangesagt eingefordert und können auch in den probefreien Schulwochen erbracht werden.
Grundlage:
1. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009
2. Schulleiterkonferenz vom 17. September 2009
3. Beschluss der Lehrerkonferenz vom 07. September 2020